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EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO)
Diese Verordnung enthält dafür harmonisierte Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten in der EU. Die derzeitigen harmonisierten Vorschriften zielen darauf ab, die Leistungsfähigkeit von Bauprodukten hinsichtlich ihrer wesentlichen Eigenschaften zu messen, etwa in Bezug auf Brandverhalten, Wärmeleitung oder Schalldämmung. Der derzeitige Rechtsrahmen enthält auch harmonisierte Vorschriften für die CE-Kennzeichnung dieser Produkte. Dadurch wird sichergestellt, dass Fachleuten, Behörden und Verbrauchern und Verbraucherinnen zuverlässige Informationen zur Verfügung stehen, damit sie die Leistung von Produkten verschiedener Hersteller in verschiedenen Ländern vergleichen können. Die Mitgliedstaaten sind für die Festlegung der Sicherheits-, Umwelt- und Energieanforderungen im Hoch- und Tiefbau verantwortlich. Betroffene Produkte, Marktteilnehmer und Anforderungen an wesentliche Produktleistungen wie Standfestigkeit, Brandbeständigkeit, Hygiene usw. werden weitgehend erweitert.
Grundlegende Anforderungen an Bauwerke
- Strukturelle Integrität von Bauwerken
- Brandsicherheit von Bauwerken
- Schutz vor nachteiligen Auswirkungen auf Hygiene und Gesundheit im Zusammenhang mit Bauarbeiten
- Sicherheit und Zugänglichkeit von Bauarbeiten Arbeiten
- Widerstandsfähigkeit gegen Schalldurchgang und akustische Eigenschaften von Bauwerke
- Energiewirksamkeit und thermische Leistung von Bauwerken
- Emissionen in die Außenumgebung von Bauwerken Bauarbeiten
- Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen bei Bauwerke
Checkliste
Importeure und Händler müssen sicherstellen, dass Bauprodukte mit der CE-Kennzeichnung versehen sind.
Importeure und Händler sind dafür verantwortlich, dass die entsprechenden Unterlagen, Anweisungen und Sicherheitshinweise beigefügt werden.
Händler müssen dafür sorgen, dass Hersteller und Importeure ihren Verpflichtungen nach der Bauproduktenrichtlinie nachkommen.
Weitere Informationen
[EUR-Lex] EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) 2024/3110[data.consilium.europa.eu] Bauprodukteverordnung
Digitalisierung I Analyse I Green Deal: Bauproduktenverordnung auf der Zielgeraden | SOLID (solidbau.at)
Bauproduktenverordnung – CE-Kennzeichnung | SGS Austria
Presentation: Ecodesign Conference 241030
Entwurf EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) 2022
[EUR-Lex] EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) 305/2011